Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der PetMaven WebApp durch tiermedizinische Stellen
Stand: September 2023
1. Allgemeine Regelungen
(1) Das Unternehmen PetMaven GmbH, Maxhofstraße 76, 81475 München, eingetragen im Amtsgericht München unter Registernummer HRB 285235 (nachfolgend „Plattform“ oder „PetMaven“), bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „tiermedizinische Stelle“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, Tier-telemedizinische Behandlungen auf dem von uns betriebenen Vermittlungsplattform (nachfolgend: „Plattform“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft anzubieten.
(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen PetMaven und der tiermedizinischen Stelle geltenden Bedingungen für die von PetMaven im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von PetMaven schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der tiermedizinischen Stelle diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.
(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden der tiermedizinischen Stelle von PetMaven schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht die tiermedizinischen Stelle solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der tiermedizinischen Stelle im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
2. Leistungen des Plattformbetreibers
(1) PetMaven bietet eine Plattform für Tierärzte und Tierkliniken (nachfolgend: tiermedizinische Stellen) für die Vermittlung tiermedizinischer Leistungen. Die Plattform verfügt über ein integriertes, automatisiertes Sofort-Telemedizinsystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen Tierhalter und Tierarzt wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung aller durch die tiermedizinischen Stellen angebotenen Online-Leistungen und damit verbundenen Aktivitäten.
(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u.a in:
(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform nach Zulassung der tiermedizinischen Stelle gem. § 3;
(b) Ermöglichung von Vertragsabschlüssen auf der Plattform durch vom Tierhalter initiierte Anfragen für Sofort-Telemedizin gem. § 4;
(c) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Vertragsparteien;
(d) Dokumentation der Krankheitsgeschichten der Tierpatienten.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich im Verhältnis zwischen PetMaven und der tiermedizinischen Stelle, nicht im Verhältnis zwischen dem Tierhalter und der tiermedizinischen Stelle. In keinem Fall ist PetMaven Vertragspartner eines tiermedizinischen Behandlungsvertrages und haftet folglich nicht aus etwaigen Behandlungsfehlern.
(4) Der Plattformbetreiber schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit der Plattform für die vereinbarten Leistungen von 97 %. Dies schließt erforderliche Wartungsarbeiten ein. Eine Unterbrechung darf nicht länger als für 72 Stunden fortbestehen.
3. Registrierung und Zugang zu PetMaven
(1) Voraussetzung für die Nutzung der Plattform durch eine tiermedizinische Stelle ist die Zugangsgewährung durch PetMaven. Zudem wird ausschließlich zugelassene Tierärzte der Zugang gestattet. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.
(2) Jeder Tierarzt bzw. Tierärztin, unabhängig davon, ob sie selbständig ist oder im Auftrag einer Klinik agiert, muss sich einzeln auf der Plattform anmelden. Er bzw. sie hat im Rahmen der Registrierung den Namen, die Beschreibung eigener tiermedizinischen Erfahrung, die Unternehmensdaten und Rechnungsdaten zu benennen. Optional wird nach Online und Social Media Präsenz und der Möglichkeit die tiermedizinische Beratung in Fremdsprachen durchzuführen gefragt.
(3) Die tiermedizinische Stelle muss zur Ausübung der tierärztlichen Tätigkeit über eine staatliche Zulassung verfügen (Approbation). PetMaven ist berechtigt, im Rahmen der Registrierung zur WebApp Identität und Berufszulassung zu überprüfen. Zu diesem Zweck muss die tiermedizinische Stelle die hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dazu gehören (geschwärzte) Kopie der Approbationsurkunde, (geschwärzte) Kopie der Vorderseite des Ausweises von dem Tierarzt, (geschwärzte) Kopien der Nachweise aller anderen Qualifikationen, die der Tierarzt den Tierhaltern mitteilen möchte.
(4) Jeder Tierarzt bzw. Tierärztin, unabhängig davon, ob sie selbständig ist oder im Auftrag einer Klinik agiert, erhält eigene Anmeldedaten.
(5) Die tiermedizinische Stelle steht dafür ein, dass die von ihr, insbesondere im Rahmen der Registrierung gem. Abs. 2 gegenüber PetMaven gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Sie verpflichtet sich, PetMaven alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.
(6) PetMaven ist berechtigt, der tiermedizinischen Stelle die Registrierung zu entziehen oder den Zugang zur Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass diese in unrichtige Angaben gemacht hat und darin ein wichtiger Grund für die Entziehung oder Sperrung liegt. Die tiermedizinische Stelle kann diese Maßnahmen abwenden, wenn sie den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
(7) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur von der jeweils berechtigten tiermedizinischen Stelle verwendet werden. Die tiermedizinische Stelle ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird die tiermedizinische Stelle PetMaven hierüber unverzüglich informieren. Sobald PetMaven von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird PetMaven den Zugang der unberechtigten tiermedizinische Stelle sperren. PetMaven behält sich das Recht vor, Login und Passwort einer tiermedizinischen Stelle zu ändern; in einem solchen Fall wird PetMaven die tiermedizinische Stelle hierüber unverzüglich informieren.
4. Abschluss von Verträgen auf der Plattform
(1) Tierhalter haben die Möglichkeit, Tierärzte für einen Online-Sofort-Termin zu kontaktieren und einen Vertrag über die tierärztliche Behandlung einzugehen. Preise, Dauer und Konditionen werden von der tiermedizinischen Stelle festgelegt.
(2) PetMaven stellt ein Verzeichnis nebst Suchfunktion über die kooperierenden tiermedizinischen Stellen zu Verfügung. Die Suchfunktion ist kostenlos und vom Abschluss eines Behandlungsvertrages mit der tiermedizinischen Stelle zu unterscheiden.
(3) Auf der App von PetMaven können tiermedizinische Stellen mit Bewertungen von Tierhaltern versehen werden, auf die PetMaven inhaltlich keinen Einfluss hat. Die Tierhalter haben selbst die Möglichkeit, eine Bewertung über eine tiermedizinische Stelle abzugeben, soweit diese auf sachlichen Beobachtungen beruht und in sachlicher Form erfolgt. PetMaven behält sich gegenüber den Tierhaltern das Recht vor, unsachliche oder unrichtige Bewertung gemäß gesetzlichen Bestimmungen zu entfernen.
(4) Eine tiermedizinische Stelle ist frei in der Wahl, ob sie den Vertrag mit einem Tierhalter eingehen möchte. Wenn die tiermedizinische Stelle sich als sichtbar bzw. verfügbar auf der Plattform kennzeichnet, erklärt sie sich bereit einen Vertrag mit Tierhaltern anzugehen, die nach einem Sofort-Termin erfragen. Das geschieht unter Berücksichtigung von Behandlungsvertrag der tiermedizinischen Stelle. Bei diesem Vertrag hat die tiermedizinische Stelle auch die Möglichkeit eigene AGB hinzufügen. Die tiermedizinische Stelle kann die Sofort-Termin-Anfragen ablehnen.
(5) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins einer tiermedizinischen Stelle sind dem Inhaber grundsätzlich zuzurechnen. Tiermedizinische Stelle sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto der tiermedizinischen Stelle abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.
(6) Für alle Transaktionen auf der Plattform gilt ausschließlich die auf der Plattform maßgebliche Systemuhrzeit.
(7) PetMaven behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung der geschlossenen Verträge nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. PetMaven wird die tiermedizinische Stelle über die Änderungen entsprechend informieren.
5. Pflichten der tiermedizinischen Stelle
(1) Die tiermedizinische Stelle ist zur Mitwirkung an einem reibungslosen Ablauf der Tier-telemedizinischen Behandlung verpflichtet. Hierzu gehört das Vorhalten einer notwendigen technischen Ausrüstung, insbesondere einer Internetverbindung von mind. 10 Mbps. Die tiermedizinische Stelle ist verpflichtet, rechtzeitig und während der gesamten Dauer der Tier-telemedizinischen Behandlung online zu sein.
(2) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt die tiermedizinische Stelle gegenüber PetMaven die Gewähr, dass bezüglich der von ihr übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch die tiermedizinische Stelle eingehalten werden und stellt PetMaven von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss die tiermedizinische Stelle die für sie auf der Plattform handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch PetMaven informieren.
(3) Die tiermedizinische Stelle ist weiterhin verpflichtet,
(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
(b) in ihrem Bereich eintretende technische Änderungen PetMaven umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform von PetMaven zu beeinträchtigen;
(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf der Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch die tiermedizinische Stelle erforderlich ist;
(d) Geschäfte auf der Plattform ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen
(4) Die tiermedizinische Stelle verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang sie nicht berechtigt ist. Weiterhin muss sie dafür Sorge tragen, dass ihre über die Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Die tiermedizinische Stelle verpflichtet sich, PetMaven alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihr zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus PetMaven von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch die tiermedizinische Stelle gegen PetMaven geltend machen.
(7) Neben der sorgfältigen Ausführung der jeweiligen angebotenen Leistungen verpflichtet sich die tiermedizinische Stelle dazu, in einem angemessenen und professionellen Ton mit dem Tierhalter zu kommunizieren. Unter anderem bedeutet das, dass niemals rassistische, sexistische oder sonstige beleidigende Ausdrucksformen auf PetMaven Plattform verwendet werden dürfen. Falls sich ein Tierhalter über die Qualität der Leistungen oder Umgangsformen der tiermedizinischen Stelle bei PetMaven beschwert, wird PetMaven entsprechende Untersuchungen einleiten und behält sich das Recht vor, die tiermedizinische Stelle zu sperren bzw. von der Plattform zu löschen.
(8) Die tiermedizinische Stelle ist verpflichtet, berufsrechtliche Vorgaben eigenständig zu prüfen und PetMaven unverzüglich zu informieren, falls eine auf der Plattform angebotene Leistung mit dem für die anwendbaren Berufsrecht nicht im Einklang steht.
6. Abwicklung der auf der Plattform geschlossenen Verträge
(1) Die Abwicklung von auf der Plattform geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen tiermedizinischen Stelle. PetMaven übernimmt für die auf der Plattform geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der auf der Plattform zwischen den Parteien geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der tiermedizinischen Behandlung. PetMaven trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Tierhaltern und der tiermedizinischen Stellen zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
(2) Für die Bestimmung der Höhe der Vergütung der tiermedizinischen Stelle muss sich diese an die gesetzlichen Vorgaben der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) halten.
7. Haftung des Plattformbetreibers
(1) PetMaven haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten die Bereitstellung der Online-Plattform zur Vermittlung von tiermedizinischen Leistungen zwischen Tierhaltern und die tiermedizinische Stelle. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen PetMaven bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(2) Für von PetMaven nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt PetMaven keine Haftung.
(3) Für den Verlust von Daten haftet PetMaven nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens der tiermedizinischen Stelle nicht vermeidbar gewesen wäre.
(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von PetMaven auf der Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch die tiermedizinische Stelle verursacht worden sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von PetMaven.
(6) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc Dritter, zB durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet PetMaven weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet PetMaven nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.
8. Zahlungsabwicklung
(1) Soweit zahlungspflichtige Leistungen von PetMaven oder Leistungen Dritter über PetMaven erbracht werden, sind Zahlungen gemäß den auf den Buchungsbestätigungen enthaltenen Modalitäten über den Zahlungsdienstleister Stripe zu leisten.
(2) Die tiermedizinische Stelle muss für die Registrierung gemäß Ziffer 3 nach dieser Vereinbarung ein Profil beim Zahlungsdienstleister Stripe anlegen. Hierzu muss die tiermedizinische Stelle ein gesondertes Vertragsverhältnis mit dem Anbieter eingehen.
(3) Für die Vermittlung der tiermedizinischen Leistung erhält PetMaven eine Provision in Höhe von 20,00 %. Die Provision wird fällig, wenn der Nutzer die tiermedizinische Leistung über den Zahlungsdienstleister Stripe bezahlt. Nach der Zahlung durch den Nutzer wird die Provision vom Zahlungsdienstleister automatisch an PetMaven überwiesen. Die Vergütung wird nach Bezahlung direkt an das Stripe-Konto des Tierarztes überwiesen. Das Geld wird dann entsprechend den Stripe-Richtlinien an das Bankkonto der tiermedizinischen Stelle täglich rollierend ausgezahlt. Zwischen der Überweisung des Geldes auf Stripe-Konto und der Auszahlung an das Bankkonto können mehrere Tage vergehen, um Betrug zu vermeiden (rollierende Auszahlung). Typischerweise sind es 7 Tage. Bei neuen Stripe-Konten kann es aber bis zu 14 Tage dauern.
(4) Hinsichtlich der möglichen Zahlungsarten auf Stripe (Kreditkarte, SEPA etc.) wird auf die AGB und Datenschutzhinweise von Stripe verwiesen, abrufbar unter: https://stripe.com/de/legal/consumer.
9. Fremde Inhalte
(1) Den tiermedizinischen Stellen ist es untersagt, Inhalte (zB durch Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
(2) PetMaven macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Die tiermedizinische Stelle garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen tiermedizinischen Stellen der Plattform, dass die von ihm in angebotenen Leistungen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.
(3) PetMaven behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
(4) Die tiermedizinische Stelle wird PetMaven von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen PetMaven wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der von der tiermedizinischen Stelle eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der tiermedizinischen Stelle diese zu vertreten hat. Die tiermedizinische Stelle übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von PetMaven einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
10. Datenverarbeitung und Einhaltung der Vertraulichkeit durch PetMaven, Geheimnisschutz
(1) Die Server von PetMaven sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; der tiermedizinischen Stelle ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Plattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.
(2) PetMaven übermittelt Daten im Zusammenhang mit einer tiermedizinischen Leistung gegenüber der tiermedizinischen Stelle auf der Rechtsgrundlage von Einwilligungen. Es handelt sich um eine Übertragung von Verantwortlichem zu Verantwortlichen i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(3) PetMaven ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung von der tiermedizinischen Stelle erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern.
(4) PetMaven wird im Übrigen alle die tiermedizinische Stelle betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. PetMaven behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn PetMaven aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten der tiermedizinischen Stelle offen legen muss.
(5) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung von PetMaven unter https://petmaven.de/datenschutz-tieraerzte/ verwiesen.
(6) Geschäftsgeheimnisse der tiermedizinischen Stelle iSv § 2 Nr. 1 GeschGehG darf PetMaven im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der § 3, § 4, § 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.
11. Abtretung und Aufrechnung
(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte der tiermedizinischen Stelle aus dem Vertrag mit PetMaven auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber PetMaven ist der tiermedizinischen Stelle nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
12. Vertragsdauer
(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch PetMaven gem. § 3.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Für die Kündigung seitens tiermedizinischer Stelle ist es ausreichend der Account der tiermedizinischen Stelle zu Löschen. Bei Kündigung werden alle Daten von tiermedizinischer Stelle gelöscht, bis auf die Daten, die für Buchhaltung und Rechnungslegung nötig sind.
(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für PetMaven insbesondere:
(a) der Verstoß einer tiermedizinischen Stelle gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
(b) die deliktische Handlung einer tiermedizinischen Stelle oder der Versuch einer solchen, zB Betrug;
(c) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von PetMaven liegen, wie zB Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Anbieters in München. PetMaven ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand der tiermedizinischen Stelle zu klagen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.